Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Leistungen

  1. Die Fotografin wird zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sein und das Shooting durchführen.
  2. Die Mindestanzahl der Fotografien ergibt sich aus dem Angebot.
  3. Die Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin.
  4. Die Fotografin übernimmt die Optimierung sämtlicher Digitaldaten: Beschnitt, Kontraste, Weißabgleich + individuelle Nachbearbeitung und Auswahl der Fotografien.
  5. Bei Fertigung der Aufnahmen beachtet die Fotografin ggf. das Hausrecht des jeweiligen Shooting-Ortes.
  6. Die Fotografin stellt die ausgewählten Bilder für den Auftraggeber innerhalb von maximal 12 Wochen nach dem Shooting auf in der Form zur Verfügung, wie es im Angebot steht. Die Bilder werden im JPEG Format und in höchstmöglicher Auflösung bereitgestellt. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  7. Die Fotografin wird die bearbeiteten Bilddateien für mindestens 12 Monate sicher verwahren. Die RAW-Dateien nur für minimal 3 Monate.
  8. Das gebuchte Paket beinhaltet folgende Leistungen:
    • Vorbereitung des Shootings
    • die Leistungen, die im jeweiligen Paket angegeben sind (z.B. Fahrtkosten, eine bestimmte Anzahl an Fotos, Fotoabzüge, etc.)
    • Beratung während der Auswahl deiner Fotos und Produkte
    • digitale Dateien der ausgewählten Fotos

 

II. Rechteübertragung und Rechte Dritter

  1. Die Fotografin überträgt dem Auftaggeber die privaten Nutzungerechte an allen Bildern. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Der Auftraggeber kann seine Bilder dann vervielfältigen, privat benutzen, an Freunde, Familie, etc. weitergeben und auf einem privaten Blog oder Social Media Account, etwa Instagram, teilen.
  2. Die gewerbliche Nutzung (etwa für Werbeanzeigen oder kommerzielle Internetseiten) bzw. der Weiterverkauf der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
  3. Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt bei der Fotografin.
  4. Technische Veränderungen der Bilder, etwa durch Filter, sind untersagt.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle beim Shooting anwesenden Personen mit der Anfertigung einer Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.

 

III. Vergütung

  1. Für die vereinbarten Leistungen wird die Vergütung verlangt, die die Fotografin dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat. Die anfallende Umsatzsteuer ist bereits enthalten.
  2. Die Vergütung ist binnen 10 Tagen nach dem Shooting zahlbar.

 

IV. Verschiebung des Shootings

  1. Das Shooting findet im Freien statt und ist somit vom Wetter abhängig. Bei Regen wird das Shooting verschoben. In diesem Fall meldet die Fotografin sich rechtzeitig bei dem Kunden. Anschließend finden beide Parteien gemeinsam einen neuen Termin.
  2. Im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt können beide Parteien eine Terminverschiebung fordern. Dies sollte unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes geschehen.

 

V. Kündigung

  1.  Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

VI. Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.